Auf den folgenden Seiten möchten wir Sie über uns und unser Dienstleistungsspektrum informieren und Grundsätzliches zum Verkehrsunfall erklären.
Jeder Geschädigte hat das Recht auf einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl (§249 BGB). Um bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall keinen finanziellen Nachteil zu erleiden, sollten Sie sofort einen unabhängigen und neutralen Kfz-Sachverständigen hinzuziehen. Die Kosten für ein Haftpflicht-Schadengutachten sind vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu tragen (Urteil des BGH vom 30.11.2004, AZ VI ZR 365/03).
Sie müssen und sollten sich nicht auf eine Begutachtung Ihres beschädigten Fahrzeugs durch die gegnerische Versicherung und deren Gutachter einlassen. Die Anweisung des gegnerischen Versicherers, einen Kostenvoranschlag einzuholen, ist in der Regel mit Kosten verbunden und beinhaltet weder Angaben zu einer eventuell anfallenden Wertminderung, noch zu den Nutzungsausfallkosten. Auch eine Beweissicherung findet hierbei nicht statt.
Als qualifiziertes Kfz-Sachverständigenbüro sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner nach einem Verkehrsunfall. Wir erstellen Ihnen nicht nur das benötigte Gutachten, sondern beraten Sie auch bei der weiteren Abwicklung der Unfallangelegenheit und Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Gerne arbeiten wir mit der Werkstatt Ihres Vertrauens zusammen
Als Unfallgeschädigter haben Sie meist mehr Rechte und Ansprüche als Sie ahnen oder Ihnen der gegnerische Versicherer weismachen will. Deshalb sollten Sie einen Verkehrsanwalt einschalten. Der übernimmt die gesamte Schadenregulierung für Sie – von der Abwicklung mit dem gegnerischen Versicherer bis zur Durchsetzung von Schmerzensgeld. Gerne sind wir Ihnen bei der Suche nach einem Anwalt behilflich.